Allgemeine Geschäftsbedingungen für „Die GemeindeApp“ als Abonnementdienst

1. Einleitung

1.1 Begriffe Die Patongo UG (haftungsbeschränkt), Am Poggenbrink 33, 33611 Bielefeld (nachfolgend PATONGO), bietet unter dem Namen "Die GemeindeApp" einen cloud-basierten Software-Dienst (Software as a Service) an. Dieser besteht aus einer Server-Infrastruktur zur Speicherung, Verarbeitung und Verteilung der Daten (nachfolgend SERVER) sowie aus Zugangs-Apps für Smartphones und Web-Browser (nachfolgend APP). Kirchliche Gemeinden und kirchennahe Vereinigungen bzw. Einrichtungen können unter ihrem Namen in der APP einen eigenen Bereich (nachfolgend INHALTSBEREICH) betreiben und ihren Nutzenden zugänglich machen. Das Einrichten eines INHALTSBEREICHS erfolgt durch Anlegen eines KUNDENKONTOs unter buero.die-gemeinde-app.de (nachfolgend PORTAL) durch eine natürliche oder juristische Person (nachfolgend KUNDIN).
1.2 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen PATONGO und der KUNDIN. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der KUNDIN finden keine Anwendung. Dies gilt selbst dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht oder nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Anerkennung Mit dem Einrichten eines KUNDENKONTOS erklärt sich die KUNDIN mit den AGB einverstanden.
1.4 Änderungen PATONGO behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden 60 Tage vor Inkrafttreten kommuniziert. Durch die Weiterbenutzung des KUNDENKONTOS bzw. des darüber eingerichteten INHALTSBEREICHS nach Inkrafttreten der geänderten AGB erklärt sich die KUNDIN mit diesen einverstanden.

2. Kundenkonto

2.1 Registrierung Die Nutzung des PORTALs setzt das Einrichten eines KUNDENKONTOS voraus. Hierfür muss durch die KUNDIN der Name und die Anschrift der Gemeinde, Vereinigung bzw. Einrichtung und eine gültige E-Mail-Adresse angegeben, ein Zugangskennwort gewählt sowie die Zustimmung zu diesen AGB und der Datenschutzerklärung durch das Setzen eines Häkchens an der erforderlichen Stelle im Registrierungsformular erklärt werden. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. PATONGO behält sich das Recht vor, KUNDENKONTEN bei nicht vollständig durchgeführten Registrierungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
2.2 Teil- und Vollnutzung Für die Nutzung des PORTALS wird unterschieden zwischen Teilnutzung und Vollnutzung. Die Teilnutzung berechtigt lediglich zur Vorbereitung eines eigenen INHALTSBEREICHS und der nicht-öffentlichen und im Umfang eingeschränkten Testung. Die Freischaltung des KUNDENKONTOs zur Teilnutzung erfolgt, nachdem die KUNDIN den Bestätigungslink in der an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten Registrierungsbestätigung angeklickt hat. Danach prüft PATONGO die bei der Registrierung gemachten Angaben zur Gemeinde, Vereinigung bzw. Einrichtung und schaltet das KUNDENKONTO für eine mögliche Vollnutzung frei. Einen Anspruch auf Freischaltung zur Vollnutzung besteht nicht. Nur bei freigeschalteter Vollnutzung kann durch die KUNDIN ein ABONNEMENT für die Nutzung des INHALTSBEREICHS abgeschlossen werden.
2.4 Kostenlose Testphase Die KUNDIN kann ihren INHALTSBEREICH nach der Registrierung 30 Tage kostenlos nicht-öffentlich mit eingeschränktem Funktionsumfang nutzen. Möchte die KUNDIN ihren INHALTSBEREICH weiter nutzen, wird sie vor Ablauf der kostenlosen Testphase per E-Mail aufgefordert, ein ABONNEMENT abzuschließen. Kommt sie dieser Aufforderung nicht nach, wird ihr INHALTSBEREICH nach Ablauf der kostenlosen Testphase gesperrt und frühestens nach 30 Tagen gelöscht.
2.5 Sichtbarkeit des Inhaltsbereichs Während der Teilnutzung, in der kostenlose Testphase sowie nach Ablauf der Abonne­ment­laufzeit ist der INHALTSBEREICH der KUNDIN mit all seinen Beiträgen nur den im INHALTSBEREICH der KUNDIN registrierten Nutzungskonten zugänglich. Während der Abonnementlaufzeit ist der INHALTSBEREICH - sofern durch die KUNDIN freigeschaltet - sowie alle im INHALTSBEREICH für die Weltöffentlichkeit freigegebenen Beiträge über die APP für alle Nutzende der App sichtbar.
2.6 Schutz der Kontodaten Die KUNDIN muss ihr für das KUNDENKONTO gewählte Zugangskennwort geheim halten und den Zugang zu ihrem KUNDENKONTO sorgfältig sichern. Sie ist verpflichtet, PATONGO umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihr KUNDENKONTO missbräuchlich von Dritten verwendet wurde.

3. Abonnement

3.1 Umfang Ein ABONNEMENT umfasst den Betrieb eines INHALTSBEREICHS in der APP durch die KUNDIN im bei Vertragsabschluss vereinbarten Mengen- und Funktionsumfang. Der Mengenumfang kann sich auf die Anzahl der durch die KUNDIN freischaltbaren Nutzungszugänge, auf die Anzahl von Beiträgen und Gruppen im INHALTSBEREICH oder auf bereitgestellte Resourcen wie Speicherplatz beziehen und wird auf unserer Preisseite aufgeführt. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verfügbaren Funktionsumfang der APP.
3.3 Kosten Die Abonnementgebühr ergibt sich aus dem während der Bestellung auf der PORTAL-Website gewählten Mengen- und Funktionsumfang und dem Zahlungsmodell. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche genannten Beträge als Nettobeträge.
3.4 Zahlung Die Abonnementgebühr ist für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Der KUNDIN wird nach Abschluss bzw. nach Verlängerung des Abonnements eine Rechnung per E-Mail an die im KUNDENKONTO hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind fällig und zahlbar innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Rechnungsdatum. Die KUNDIN wird nach Aufforderung durch PATONGO ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen.
3.5 Verlängerung Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich das Abonnement jeweils automatisch um die erste Vertragslaufzeit, solange das Abonnement nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
3.6 Zahlungsverzug Kommt die KUNDIN mit der Bezahlung der Abonnementgebühr in Verzug, kann PATONGO den Abonnementdienst für den INHALTSBEREICH der KUNDIN nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aussetzen oder einschränken. Wird der Abonnementdienst für die Nichtzahlung ausgesetzt oder eingeschänkt, kann PATONGO für die Reaktivierung des Abonnementdienstes eine Gebühr verlangen.
3.7 Änderung des Mengenumfangs PATONGO kann den Mengenumfang zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht die KUNDIN der Änderung nicht innerhalb einer von PATONGO gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. PATONGO wird die Änderungsankündigung an die von den Änderungen betroffenen KUNDEN per E-Mail an die im KUNDENKONTO hinterlegte E-Mail-Adresse senden und in der Änderungsankündigung darauf hinweisen, dass die Änderung wirksam wird, wenn die KUNDIN nicht widerspricht.
3.8 Änderung des Funktionsumfangs PATONGO entwickelt den Funktionsumfang der APP im Bemühen weiter, die Nutzungsfreundlichkeit der APP zu verbessern. Dies kann im Einzelfall auch zum Entfernen von Funktionen führen. Wir werden jedoch keine Veränderungen vornehmen, die den Funktionsumfang des Abonnementdienstes während Ihrer Abonnementlaufzeit wesentlich reduzieren.

4. Verfügbarkeit und Instandhaltung

4.1 Verfügbarkeit PATONGO gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner SERVER von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die SERVER aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von PATONGO liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Ausgenommen sind auch die über die Plattformbetreiber verschickten Push-Benachrichtigungen, sofern die Störung nicht auf ein Verschulden von PATONGO zurückzuführen ist.
4.2 Leistungsbeschränkungen PATONGO kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
4.3 Instandhaltung PATONGO wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit nach Kenntniserhalt beseitigen. Die KUNDIN wird gebeten, PATONGO Mängel nach deren Entdeckung zeitnah in elektronischer Form an support@die-gemeinde-app.de unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände anzuzeigen.

5. Haftung

5.1 PATONGO haftet

5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von PATONGO der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
5.3 Eine weitergehende Haftung von PATONGO besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von PATONGO für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1, 2 vorliegen.
5.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von PATONGO.
5.5 Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB haftet PATONGO nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Compliance, Datenschutz, Freistellung

6.1 Compliance und Datenschutz Der KUNDIN ist bewusst, dass die Verwendung der APP mit der Benutzung sensibler personenbezogener Daten entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) einhergehen kann. Dies löst gegebenenfalls Zustimmungserfordernisse von Mitarbeitenden, Betriebsräten und/oder ähnlichen Gremien oder weiteren Instanzen aus. Die Verwendung der APP kann insoweit auch von weiteren gesetzlichen Bestimmungen abhängen.
Der KUNDIN ist bewusst, dass sie "Verantwortliche" nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO und PATONGO "Verarbeiter" nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO der im INHALTSBEREICH des KUNDEN erfassten und verarbeiteten personenbezogenen Daten ist. Die KUNDIN wird mit PATONGO einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
6.2 Verantwortung für Betrieb PATONGO und KUNDIN sind sich einig, dass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum oder beim Betrieb der APP in ihrem INHALTSBEREICH ausschließlich in die Verantwortung der KUNDIN fällt. PATONGO stellt der KUNDIN für seinen INHALTSBEREICH Mustervorlagen für Datenschutzhinweise, Nutzungsbedingungen und Impressum bereit. PATONGO übernimmt keine Gewähr, dass diese Mustervorschläge den gesetzlichen Anforderungen zum oder beim Betrieb der APP durch die KUNDIN genügen.
6.3 Verantwortung für Inhalte Die KUNDIN ist für die Inhalte in ihrem INHALTSBEREICH verantwortlich. Sie ist verpflichtet, vor Veröffentlichung von Beiträgen zu prüfen, dass sie nicht gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen oder rechtswidrige Inhalte aufweisen. PATONGO distanziert sich ausdrücklich von den im INHALTSBEREICH der KUNDIN verfassten Beiträgen und übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte.
6.4 Freistellung Die KUNDIN stellt PATONGO insoweit von sämtlichen Schäden und Ansprüchen frei, die PATONGO aus einer Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen nach den Absätzen 1, 2 und 3 resultieren. Entsteht PATONGO durch Verstöße einer KUNDIN ein Schaden, so ist die KUNDIN verpflichtet, PATONGO den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Schadensfall ist die KUNDIN verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung von PATONGO zu tragen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Vertraulichkeit PATONGO und KUNDIN verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Eingehung, Durchführung und Beendigung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
7.2 Werbung Die KUNDIN gestattet PATONGO, Name, Logo und Anschrift der KUNDIN, wie er im von der KUNDIN verantworteten INHALTSBEREICH festgelegt ist, als Referenz zu nennen und in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen. Die KUNDIN kann diesem Punkt jederzeit widersprechen.
7.3 Gerichtsstand Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen PATONGO und der KUNDIN findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bielefeld.
7.4 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
7.5. Datum Diese AGB sind gültig ab dem 05.03.2021.